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WEG-Verwaltung
Sie sind auf der Suche nach einer Verwaltung für ein Objekt, welches sich im Besitz einer Eigentümergemeinschaft befindet?
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Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück, sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (z.B. Eigentumswohnung) oder Eigentum eines Dritten sind.
Leistungsübersicht:
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Einberufung zur Eigentümerversammlung
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Begleitung von Beiratsbesprechungen
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Erstellung von Beschlussvorlagen
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Leitung der Wohnungseigentümer-Versammlung
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Protokollführung über die jeweilige Versammlung
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Führen der Beschlusssammlung
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Gestaltung und Kontrolle von Verträgen
(z. B. Hausmeister, Reinigungskräfte etc.) -
Erstellung von Hausgeldabrechnungen nebst Wirtschaftsplänen
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