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WEG-Verwaltung
Sie sind auf der Suche nach einer Verwaltung für ein Objekt, welches sich im Besitz einer Eigentümergemeinschaft befindet?
Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück, sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (z.B. Eigentumswohnung) oder Eigentum eines Dritten sind.
Leistungsübersicht:
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Einberufung zur Eigentümerversammlung
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Begleitung von Beiratsbesprechungen
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Erstellung von Beschlussvorlagen
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Leitung der Wohnungseigentümer-Versammlung
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Protokollführung über die jeweilige Versammlung
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Führen der Beschlusssammlung
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Gestaltung und Kontrolle von Verträgen
(z. B. Hausmeister, Reinigungskräfte etc.) -
Erstellung von Hausgeldabrechnungen nebst Wirtschaftsplänen
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